„Wie wir die Dinge auch drehen und wenden: Am Anfang muss die Einsicht stehen, dass der Sozialstaat alter Konstruktion am Ende ist!"

Jürgen Borchert - Landessozialrichter

Stellungnahmen

Stellungnahmen des DFV

Das komplette Eckpunktepapier der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Nordrhein-Westfalen zur Familienpolitik in NRW können Sie sich hier herunterladen (pdf 191 kb)

Leitbild

Unser Leitbild

1. Identität und Auftrag: soziale Dienstleistungen und Weiterbildung für Familien

Der Deutsche Familienverband NRW e.V. besteht seit 1956 als selbstständiger, gemeinnütziger Mitgliederverein.Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden und absolut neutral.Der Deutsche Familienverband NRW e.V. unterhält ein Bildungswerk mit mehreren Bildungsstätten als Orte des Lernens und der Begegnung.Wir bieten soziale Dienstleistungen und engagieren uns besonders in den Bereichen der Bildung und Beratung. Unsere Angebote richten sich an Menschen aller Generationen und aller Nationalitäten. Unsere Bildungs-, Beratungs- und Informationsangebote umfassen die private, berufliche und soziale Lebenswelt. ?Unseren Auftrag sehen wir u.a. in der Integrationsarbeit. Integration verstehen wir als Möglichkeit, gesellschaftliche Ressourcen zu nutzen und zu gestalten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Leben ist nicht allen Menschen gleichermaßen möglich. Mit unseren Angeboten möchten wir ganz besonders diejenigen Personen oder Gruppen, die sozial oder strukturell benachteiligt sind unterstützen, sodass sie ihre eigenen Lebensumstände – und die ihrer Familien- verbessern und ihre vielfältigen Fähigkeiten gesellschaftlich einbringen können.

2. Werte:

Vielfalt und GleichheitWir anerkennen lebensweltlich-kulturelle Vielfalt und setzen uns für demokratisch-rechtliche Gleichheit ein. Der Gedanke, dass Gleichberechtigung und Pluralität als sich gegenseitig bedingende Werte grundlegend sind, leitet unser Handeln sowohl innerhalb unseres Mitarbeiter-Teams als auch im Umgang mit unseren TeilnehmerInnen. Daher wirken wir alltäglichen und strukturellen Diskriminierungen, Klischees und jeder Form von Rassismus entgegen.Unser Engagement zeichnet sich durch Qualität, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Hilfsbereitschaft aus. Offene Kommunikation, Kooperation, Transparenz und Mitbestimmung sind die Kennzeichen unserer Arbeit innerhalb unserer Teams. Aufgrund ihrer professionellen Kompetenz arbeiten unsere MitarbeiterInnen in den jeweiligen Einrichtungen und Arbeitsfeldern weitgehend selbstständig und handeln innerhalb ihrer Zuständigkeit eigenverantwortlich. Durch regelmäßige interne Kommunikation tauschen sich die MitarbeiterInnen aus und vernetzen die einzelnen Tätigkeiten.

3. Allgemeine Unternehmensziele

Unser Ziel ist es, Angebote zu realisieren, die tatsächlich hilfreich für unsere Zielgruppen sind. Wir möchten unseren Teilnehmenden bestmögliche Bedingungen zum Lernen, zur persönlichen und beruflichen Entfaltung und zur Begegnung und Partizipation im Wohnumfeld schaffen. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit sowie Handlungs- und Sozialkompetenzen aller Teilnehmenden an unseren Angeboten zu fördernDas Bildungswerk des DFV NRW e.V. geht flexibel auf gesellschaftlichen Wandel ein und passt sich stets den realen Gegebenheiten und Bedarfen der uns aufsuchenden Menschen an. Zugleich bemüht sich das DFV-Bildungswerk, haupt- und auch ehrenamtliches Personal mittel- und langfristig zu binden.

4. Fähigkeiten

Unsere Teams setzen sich aus qualifizierten MitarbeiterInnen und Honorarkräften zusammen. Viele unserer festen und freien MitarbeiterInnen verfügen über einen eigenen Migrationshintergrund und/oder über weitere Erst- oder Fremdsprachen. Daher können wir unsere BesucherInnen in verschiedenen Muttersprachen beraten.Unsere besondere Stärke ist die offene, freundliche und verständnisvolle Haltung, mit der wir unsere Lernenden und Ratsuchenden – auch in ausgefüllten Momenten - beraten und betreuen. Die KursleiterInnen und die MitarbeiterInnen helfen durch Beratungen und Gespräche allen Lernenden dabei, sich ihre eigenen Ressourcen und Lernziele bewusst zu machen. Dabei steht bei uns der Mensch mit seiner speziellen und individuellen Lebenssituation, seinen Bedarfen und Wünschen im Mittelpunkt.

Wir bieten unsere Kurse mit der Möglichkeit einer zeitgleichen und kostenlosen Kinderbetreuung an. Auf diese Weise wird auch Eltern der uneingeschränkte Zugang zu Bildungsangeboten ermöglicht. Die Kinder werden bei uns betreut und gleichzeitig systematisch sprachlich und motorisch gefördert.

Weil wir als sozialer Dienstleister direkt in Sozialräumen aktiv sind, kennen wir nicht nur die jeweilige lokale Infrastruktur, sondern in den meisten Fällen auch die Familie, das Umfeld und die Lebenssituation unserer Teilnehmenden und können sie daher ganzheitlich betreuen.

5. Ressourcen

Unsere Haushaltsführung ist sparsam und umsichtig. Die zur Verfügung stehenden finanziellen und materiellen Mittel setzen wir aufgabengerecht, angemessen und wirtschaftlich ein. Selbstverständlich gehen wir in allen unseren Einrichtungen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen (Energie, Wasser etc.) um.

6. Definition gelungenen Lernens

Lernen sehen wir als gelungen an, wenn die Teilnehmenden ihre individuell gesetzten Lernziele erreichen und ihnen der Lernprozess selbst Freude bereitet. In den Integrationskursen werden den Teilnehmenden die erworbenen Kenntnisse bescheinigt. Gelungenes Lernen ist jedoch mehr als ein bescheinigter Erfolg. Gelungenes Lernen heißt, sich neue Handlungsfähigkeiten für die eigene Lebenswelt zu erarbeiten und damit im persönlichen, sozialen, beruflichen und/oder politischen Leben selbstständiger und selbstbewusster zu agieren. Das innerhalb unserer Bildungsangebote erworbene Wissen und Können soll für die Lernenden im Alltag spürbar und relevant sein. Die Teilnahme und Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen je nach den Bedarfen und Interessen der einzelnen Lernenden – das können zum Beispiel eine Ausbildung, ein angemessener Arbeitsplatz, die Inanspruchnahme von institutionellen Angeboten, die politische Partizipation, das selbstbewusste Aufsuchen einer Behörde, das Knüpfen von persönlichen Kontakten sein - sind für uns der Maßstab für gelungenes Lernen.Unsere Lehrinhalte berücksichtigen stets die Förderung von autonomem Lernen. Zu gelungenem Lernen gehören untrennbar die Reflexion des Lernprozesses und die Entwicklung von eigenen Lerntechniken. Die Freude am Lernen und an Erfolgen ist der Motor, der zum selbstständigen, lebensbegleitenden Lernen motiviert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Familienverband NRW e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB


1.) Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungsangebote. Die AGB werden von Teilnehmern durch die Anmeldung anerkannt und gelten für die Dauer der Kurse. Sie gelten auch für weitere Weiterbildungsangebote.
Unsere Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

2.) Beratung und Anmeldung

DFV NRW e.V. berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges.
Die Kursteilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahmen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit einem Erziehungsberechtigten).

Für die Anmeldung muss unser jeweiliges Anmeldeformular benutzt werden. Es muss vollständig ausgefüllt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den DFV NRW e.V. zustande. Vor dem Beginn des jeweiligen Moduls wird beim Selbstzahler die Kursgebühr sofort fällig. Nach Eingang der Zahlung beim DFV NRW e.V. erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung (Anmeldebescheinigung).

2.1) Buchung, Umbuchung und Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur vor Kursbeginn oder am Ende eines Moduls möglich. Im Falle eines Rücktritts seitens des Kursteilnehmers werden 20,-€ als Bearbeitungsgebühr vom DFV NRW e.V. einbehalten.

Kursteilnehmer, die den Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen, können sich nach Absprache mit dem DFV NRW e.V. die Kursgebühren für einen späteren Sprachkurs anrechnen lassen, abzüglich der Gebühren für bereits erhaltene Unterrichtseinheiten. Der Rücktritt vom Vertrag muss dem DFV NRW e.V. innerhalb einer Woche mitgeteilt werden.

Falls ein Kurs nicht stattfinden kann, erhalten die Teilnehmer die bezahlten Kursgebühren zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

2.2) Kündigung durch den DFV NRW e.V.

Stört ein Kursteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung eines Kurses oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat der DFV NRW e.V. das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Preis der Leistung bleibt dem DFV NRW e.V. erhalten. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Sobald der Teilnehmer eines Integrationskurses diesen nicht mehr besucht oder vermehrt unentschuldigt fehlt, hat der DFV NRW e.V. das Recht und die Pflicht Ausländerbehörde, Arge und Bundesamt zu kontaktieren und geeignete Schritte zu unternehmen. (vgl. Integrationskursverordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.)

3.) Anmeldebescheinigung

Die Ausstellung der Anmeldebescheinigung setzt die schriftliche Anmeldung und bei den Selbstzahlern von Integrationskursen die Zahlung des Moduls voraus.
Mit der Anmeldebescheinigung muss für IntegrationskursteilnehmerInnen rechtzeitig beim BAMF eine Zulassung beantragt werden.

Falls einem angemeldeten Teilnehmer kein Visum erteilt wird, erstattet der DFV NRW e.V. die Anzahlung zurück. Voraussetzung für die Erstattung ist die unverzügliche Information der Sprachschule durch den Antragsteller und Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde.

4.) Sprachunterricht

Unsere Kurse sind an feste Unterrichtstage (Montag bis Samstag) gebunden.An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

4.1) Mitteilungspflicht bei Adressänderungen

Jede Änderung der Anschrift oder Telefonverbindung ist der Einrichtungsleitung umgehend zu melden.

4.2) Durchführung der Kurse

Der DFV NRW e.V. verpflichtet sich die Seminare/ Kurse in dem angebotenen Rahmen durchzuführen. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Mindesteilnehmerzahl für unsere Kurse beträgt 16 Teilnehmer bei Alphabetisierungskurse 8 Teilnehmer.

4.3) Kurseinteilung / Kursmodule

Die Einstufung in eine Kursstufe erfolgt aufgrund der Angaben bei der Anmeldung und eines Einstufungstests vor Ort.

5.) Kursgebühren

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Neuerscheinung von Preislisten verlieren ältere Preislisten ihre Gültigkeit.Die Kurs- und Seminargebühren beim DFV NRW e.V. sind mehrwertsteuerbefreit.Nach Eingang der Kursgebühr erhält der Kursteilnehmer eine endgültige schriftliche Bestätigung mit weiteren Informationen. Die Zahlung kann per Banküberweisung getätigt werden. Die Bankverbindung ist dem Anmeldformular zu entnehmen. Die Kursgebühr der ersten Kurseinheit muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn bezahlt sein.

6.) Haftung

Für Diebstahl, Unfall oder andere unangenehme Vorkommnisse, die Ihnen in unseren Räumen oder auch woanders geschehen, haften wir nicht.Wir haften nur für von uns oder unseren Mitarbeitern vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.Jeder Kurserfolg hängt auch von vielen persönlichen Faktoren ab. Daher können wir beispielsweise hinsichtlich des Erwerbs von Sprachkenntnissen keine Leistungsgarantie übernehmen.

Der DFV NRW e.V. haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen die der Verband nicht zu vertreten hat. Muss ein Teilnehmer seinen Aufenthalt abbrechen, hat er keinen Anspruch auf entgangene Leistungen.Die KursteilnehmerInnen sind verpflichtet bei der Behebung auftretender Mängel – durch Meldung an die Einrichtungsleitung - mitzuwirken.

7.) Versicherung

Kursteilnehmer sind durch den DFV NRW e.V. nicht gegen Unfälle oder Diebstahl versichert. Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für Unfälle jedweder Art, die während der Bildungsangebote oder während einer Pause passieren. Es wird daher dringend empfohlen, dass alle Kursteilnehmer für ausreichenden Versicherungsschutz während ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung sorgen. Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein.

8.) Datenschutz, -sicherung, -speicherung

Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen Kursabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 DBDGS verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.Der Kursteilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen - ausdrücklich zu.

9.) Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem DFV NRW e.V. und dem Teilnehmer unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Soweit zulässig gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Köln.

10.) Salvatorische Klausel

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommenden, gültigen Bestimmung als vereinbart.

Kontakt

Regionalverband Münsterland

Fischerstr. 38
48231 Warendorf

Vorsitzende:
Edeltraud Scholle

Telefon: 02581-6956
FAX: 02581-6956

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">

 

Forderungen

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WWW: www.muensterland.dfv-nrw.de